Private Krankenversicherung

PKV Basistarif : Jobcenter zur Beratung verpflichtet

https://www.zm-online.de berichtet:

Jobcenter müssen Bürgergeldempfängern, die mit einem Selbstbehaltstarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, dazu beraten, in den Basistarif zu wechseln. Dies ist notwendig, um die Kosten für notwendige Behandlungen zu minimieren. Wenn dies nicht geschieht, muss das Jobcenter die Eigenanteile für notwendige Behandlungen übernehmen, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschieden hat. Ein Beispiel für diese Regelung ist die Situation einer Frau aus dem Raum München, die mit einem Selbstbehaltstarif privat krankenversichert war. Sie reichte mehrere Zahnarztrechnungen und Heil- und Kostenpläne für Zahnbehandlung und Zahnersatz ein, die insgesamt 14.916 Euro betrugen. Die Versicherung versprach jedoch nur eine Erstattung in Höhe von 4.580 Euro. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab, was bedeutet, dass die Frau die restlichen Kosten selbst tragen musste. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung abgewiesen. Dies bedeutet, dass Jobcenter tatsächlich verpflichtet sind, Bürgergeldempfängern zu beraten, in den Basistarif zu wechseln, um die Kosten für notwendige Behandlungen zu minimieren. Solange der Wechsel nicht erfolgt ist, muss das Jobcenter die Eigenanteile für notwendige Behandlungen übernehmen.

Mehr dazu auf: https://www.zm-online.de Jobcenter müssen Bürgergeldempfänger zu Wechsel von Selbstbehalts- zum Basistarif raten



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