Private Krankenversicherung

Neues Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken

https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) entschied die Schiedsstelle am 22. April dieses Jahres, wie Apotheken ab der Saison 2024/2025 für Grippeschutzimpfungen abrechnen dürfen. Daraufhin wurde der Vertrag über Schutzimpfungen geändert und trat rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Die neuen Vergütungsregeln sehen für die Durchführung und Dokumentation der Grippeschutzimpfungen eine höhere Vergütung für Apotheken vor. Bis zum 31. Dezember 2024 erhalten Apotheken 10,00 Euro pro Impfung, ab dem 1. Januar 2025 10,40 Euro. Darüber hinaus gibt es eine Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen von 0,40 Euro pro Impfung. Um das Verwurfsrisiko abzudecken, erhält die Apotheke in der Saison 2024/25 (bis zum 31. März 2025) 1,00 Euro und ab dem 1. April 2025 0,30 Euro pro Impfung[1][2].

Diese Entscheidung der Schiedsstelle ist notwendig geworden, da der DAV den alten Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gekündigt hatte, da die bis dato gezahlte Vergütung von insgesamt 11 Euro pro Impfung aus Sicht des DAV unzureichend war. Die neue Vergütung soll die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken weiterhin attraktiv halten und die Qualität der Impfungen sicherstellen[2].

Zukünftig wird die Vergütung ab der Impfsaison 2026/2027 jährlich neu verhandelt. Kommt keine Vereinbarung zustande, entscheidet erneut die Schiedsstelle. Der Vertrag kann bezüglich der Grippeschutzimpfungen von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. März schriftlich gekündigt werden[1][2].

Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Neues Honorar für Grippeimpfungen in Apotheken – Pharmazeutische Zeitung



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