https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat darauf hingewiesen, dass die durch den Schiedsspruch festgesetzte neue Vergütung auch für Impfungen gilt, die per Satzungsleistung abgerechnet werden. Diese Leistungen umfassen freiwillige Impfungen der Krankenkassen. Die Grundlage dafür ist die »Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren«, die der DAV im vergangenen Jahr zunächst mit den Ersatzkassen Barmer und DAK-Gesundheit geschlossen hatte. Inzwischen haben 21 weitere bundesweit geöffnete Krankenkassen dem Vertrag beigetreten, darunter die Techniker Krankenkasse, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die IKK Südwest.
Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Neue Vergütung gilt auch für Satzungsimpfungen – Pharmazeutische Zeitung