https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union, die der EU-Rat kürzlich gebilligt hat, bringt erhebliche Änderungen im Bereich des Verbraucherschutzes. Trotzdem bleibt es bei der bestehenden Regelung, dass Krankenkassen und andere juristische Personen nicht direkt gegen Hersteller klagen können. Der GKV-Spitzenverband hatte gefordert, dass auch juristische Personen in den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten aufgenommen werden sollten, was jedoch nicht umgesetzt wurde.
Positiv hervorgehoben wird jedoch die Erweiterung der Haftung auf digitale Produkte, Software und KI-Systeme. Dies soll die Patientenrechte im digitalen Zeitalter stärken und den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Europa verbessern. Der AOK-Bundesverband betont, dass die neue Richtlinie Adressatenlücken in der Haftung schließt und Probleme globalisierter Lieferketten angeht, insbesondere bei der Beschaffung von Medizinprodukten aus Nicht-EU-Staaten über Onlineplattformen.
Eine weitere positive Veränderung ist die Einführung erheblicher Beweiserleichterungen für Verbraucher. Der Kläger muss zwar weiterhin den Produktfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang zwischen beiden beweisen, aber die neue Richtlinie etabliert längst überfällige Beweiserleichterungen. Dies soll den Erfolg von Schadensersatz-Ansprüchen für Verbraucher deutlich verbessern.
Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Krankenkassen scheitern mit Vorstoß zu Änderung der Produkthaftungsrichtlinie