Gesetzliche Krankenversicherung

Lindner gibt nach: Kabinett stimmt Rechengrößen für 2025 zu

https://www.aok.de berichtet:

Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich auf Basis der Gehaltsentwicklung des Vorjahres neu berechnet. Für 2023 wurden die Löhne im Bundesgebiet um 3,30 Prozent und in den alten Bundesländern um 3,31 Prozent gestiegen. Dies führte zu den folgenden Anpassungen:

– Bezugsgröße: Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 3.395 Euro/Monat (2022: 3.290 Euro/Monat) und auf 3.290 Euro/Monat (2022: 3.150 Euro/Monat) in Ostdeutschland.
– Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 7.300 Euro/Monat (2022: 7.050 Euro/Monat) und auf 7.100 Euro/Monat (2022: 6.750 Euro/Monat) in Ostdeutschland.
– Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro).

Für 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) erhöht werden. In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro in den alten Bundesländern und 7.450 Euro in den neuen Bundesländern) steigen.

Darüber hinaus wird die Pflegeversicherung 2025 teurer, da der allgemeine Beitragssatz um 0,15 Prozentpunkte auf 3.55 Prozent erhöht werden soll. Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisiert die weiter steigenden Beiträge und warnt vor einer fortgesetzten Belastung für Kinderlose und ihre Arbeitgeber.

Mehr dazu auf: https://www.aok.de Lindner gibt nach: Kabinett stimmt Rechengrößen 2025 zu | G+G – AOK

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