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Die private Krankenversicherung (PKV) Deutsche Krankenversicherung (DKV) muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Dies hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22). Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, dass private Krankenversicherungen ihre Beitragserhöhungen ausreichend begründen müssen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit Urteil vom 16. Dezember 2020 klargestellt, dass eine Beitragserhöhung ohne ausreichende Begründung unwirksam ist. Versicherer müssen ihren Kunden verständlich darlegen, welche Rechnungsgrundlage – die Sterbewahrscheinlichkeit, die Kosten für die Versicherungsleistungen oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Tarife notwendig ist.
Im konkreten Fall der DKV war die Klägerin seit 2004 privat krankenversichert. Sie wandte sich gegen verschiedene Beitragserhöhungen, insbesondere im Tarif VollMed M4 – BR zwischen 2014 und 2022. Die DKV hatte die Erhöhungen auf gestiegene Kosten für die Versicherungsleistungen zurückgeführt. Das Landgericht Karlsruhe gab der Klägerin in weiten Teilen recht, da die DKV die Beitragserhöhungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet hatte. Bis auf die Tarifanpassung im Jahr 2022 seien die Beitragserhöhungen formell nicht ordnungsgemäß ergangen und daher unwirksam.
Der Versicherer müsse die maßgeblichen Gründe für eine Beitragserhöhung darlegen. Eine allgemeine Information über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung sei nicht ausreichend. Entscheidend sei, ob es eine Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeit gegeben hat, die die festgelegten Schwellenwerte überschreitet. In welchem Maß der Schwellenwert überschritten wird, sei dabei nicht relevant.
Die Klägerin hat nun Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Beiträge, wobei die bis Ende 2018 entstandenen Ansprüche bereits verjährt waren. Andere private Krankenversicherer haben ähnliche Probleme mit der Begründung ihrer Beitragserhöhungen, was zu Rückzahlungsansprüchen der Versicherungsnehmer führen kann. Da zum Jahresende 2024 Ansprüche verjähren können, sollten sie jetzt geltend gemacht werden.
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