Private Krankenversicherung

Landgerichtsurteil: Versicherungsmaklerin muss Kunden wegen Beratungsfehler entschädigen

versicherungswirtschaft-heute.de berichtet:

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg unter dem Aktenzeichen 3 S 66/23 verdeutlicht die weitreichenden Beratungspflichten von Versicherungsmaklern und die potenziellen Haftungsrisiken, die sie mit sich bringen. Im Fall hatte ein Kunde seine Maklerin beauftragt, einen kostengünstigeren Tarif für seine private Krankenversicherung zu finden, unter der Voraussetzung gleichbleibender Leistungen. Die Maklerin empfahl einen Wechsel, den der Kunde vollzog. Fünf Jahre später stellte sich heraus, dass der neue Tarif keine Wahlleistungen mehr enthielt, die zuvor Bestandteil des Versicherungsschutzes gewesen waren. Der Kunde musste erneut die Versicherung wechseln – zu erheblich schlechteren Konditionen.

Das Gericht stellte fest, dass die Maklerin ihre Beratungspflichten verletzt hatte. Dem Kunden sei es nicht zuzumuten gewesen, den neuen Vertrag eigenständig auf Abweichungen im Detail zu prüfen – insbesondere nicht, wenn ausdrücklich ein gleichwertiger Versicherungsschutz vereinbart war. Die Richter betonten, dass der Kunde sich auf die fachliche Einschätzung des Maklers verlassen konnte und dass er die Tarifänderungen nicht sofort bemerkt haben durfte. Die Maklerin hätte aktiv und unmissverständlich auf geänderte Vertragsinhalte hinweisen müssen. Da dies unterblieb, ist sie zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet, die dem Kunden durch den erneuten Wechsel entstanden sind.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Dokumentation und Transparenz in der Kundenberatung, um gegenüber möglichen Regressforderungen abgesichert zu sein. Es verdeutlicht auch, dass Makler eine qualifizierte Arbeit im Interesse und unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kunden leisten müssen, um ihr Haftungsrisiko zu begrenzen. Der Versicherungsrechtler Norman Wirth betont, dass die Maklerschaft insgesamt einen super Job macht und dass Haftungsfälle in seiner anwaltlichen Praxis selten sind[1][2][5].

Mehr dazu auf: versicherungswirtschaft-heute.de Makler muss Kunden für Beratungsfehler entschädigen – Versicherungswirtschaft-heute



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