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Das Jahr 2025 bringt für gesetzlich Krankenversicherte eine deutliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll auf 2,5 Prozent steigen, was einem Anstieg von 0,8 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Erhöhung wurde vom Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben und folgt einer Berechnung des zuständigen Schätzerkreises zur Deckung einer erwarteten Finanzlücke von 13,8 Milliarden Euro.
Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 wird von den einzelnen Krankenkassen bestimmt, wobei der veröffentlichte Durchschnittswert als Orientierung dient. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst außerdem den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Der Schätzerkreis, der aus Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat im Oktober 2024 berechnet, dass für 2025 Einnahmen von 294,7 Milliarden Euro erwartet werden und Ausgaben der Krankenkassen 341,4 Milliarden Euro betragen. Daraus resultiert eine rechnerisch notwendige Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
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