Private Krankenversicherung

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag: Was zahlen Versicherte 2024?

https://www.shz.de berichtet:

In diesem Jahr haben bereits 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für die Versicherten erhöht, und im Oktober sind laut Stiftung Warentest noch einmal sechs weitere hinzugekommen. Diese Erhöhungen betreffen sowohl regionale als auch bundesweite Krankenkassen, die im Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest auftauchen. Nach Berechnungen von Stiftung Warentest bedeuten die Erhöhungen bei Angestellten mit einem monatlichen Einkommen von 3000 Euro je nach Kasse ein Plus von drei bis 19,50 Euro.

Die Krankenkassen, die im Oktober die Zusatzbeiträge angehoben haben, sind:

– Bertelsmann BKK: 17,1 Prozent
– BKK Scheufelen: 17,35 Prozent
– BKK24: 17,85 Prozent
– Heimat KK: 17,1 Prozent
– IKK gesund plus: 16,99 Prozent
– mhplus BKK: 17,16 Prozent

Laut Stiftung Warentest steigt bei der BKK24 der Beitragssatz um 0,70 Prozentpunkte auf 17,85 Prozent, was sie der im Vergleich teuersten Krankenkasse nähert. Vorne liegt derzeit die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 17,88 Prozent.

Bundesweit am günstigsten ist für Versicherte 2024 die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent, der Zusatzbeitrag liegt bei der Krankenkasse bei 0,9 Prozent.

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan. Unüblich ist eine Erhöhung im laufenden Jahr. Doch seit Mai haben nochmal 22 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, wie eine Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervorhob. Darunter waren laut Finanztip auch 17 Kassen, die bereits zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht hatten. Insgesamt vier Krankenkassen hatten die Zusatzbeiträge im Vergleich zum Vorjahr gesenkt.

Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium hat für 2024 durchschnittlich 1,7 Prozent für die Zusatzbeiträge angesetzt. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen.

Versicherte haben das Recht, bei einer Beitragserhöhung ihre Krankenkasse zu wechseln. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.

Mehr dazu auf: https://www.shz.de Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag: Was zahlen Versicherte 2024? – SHZ



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