https://www.gegen-hartz.de berichtet:
Die Krankenkasse übernimmt bei Bürgergeld-Empfängern die Kosten für Zahnersatz, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig übernimmt, aber zusätzliche Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen, vom Patienten selbst getragen werden müssen. Die Regelversorgung umfasst einfache Behandlungen wie Zahnfüllungen und Wurzelbehandlungen, die in der Regel kostenlos sind. Bei Bürgergeld-Empfängern werden jedoch 100 % der Kosten für die Regelversorgung übernommen, wenn ein Härtefall vorliegt. Das Jobcenter ist nicht zuständig für die Kostenübernahme von Zahnersatz, sondern die Krankenkasse ist der Ansprechpartner. Ein Härtefall kann anerkannt werden, wenn der Patient aufgrund seines geringen Einkommens die Kosten für den Zahnersatz nicht selbst tragen kann. In diesem Fall kann die Krankenkasse die Kosten vollständig übernehmen. Die Kostenübernahme bezieht sich jedoch nur auf die Regelversorgung und nicht auf zusätzliche, teurere Behandlungen wie Implantate. Zusammengefasst: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz, wenn ein Härtefall vorliegt. Die Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung, während zusätzliche Kosten vom Patienten selbst getragen werden müssen. Das Jobcenter ist nicht zuständig für die Kostenübernahme von Zahnersatz.
Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Jobcenter müssen Bürgergeld-Beziehern Härtefallmehrbedarf für Zahnbehandlungen …