Private Krankenversicherung

KHVVG-Anhörung: AOK mahnt Korrektur wesentlicher Konstruktionsfehler an

https://www.aok.de berichtet:

Der Artikel der AOK zur KHVVG-Anhörung betont die Notwendigkeit, vor der parlamentarischen Verabschiedung des Gesetzes drei wesentliche Konstruktionsfehler zu beheben. Hier sind die Hauptpunkte:

1. Fehlanreize zur Mengenausweitung: Das Reformvorhaben enthält immer noch Anreize, die zu einer unkontrollierten Ausweitung der Leistungen führen könnten. Die Vorhaltefinanzierung muss unbedingt fallunabhängig gestaltet werden, um sicherzustellen, dass die Reform tatsächlich zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung führt und nicht zu einer unverhältnismäßigen Kostensteigerung.

2. Inkonsistenz mit der Notfallversorgungsreform: Das KHVVG passt noch nicht vollständig mit der Reform der Notfallversorgung zusammen. Es muss ein Abgleich in den Qualitäts-, Struktur- und Finanzierungsfragen zwischen den beiden Reformvorhaben erfolgen. Eine funktionierende Notfallversorgung für Akutfälle ist für das Gesundheitswesen elementar und für die Bevölkerung besonders wichtig.

3. Gerechte Finanzierung: Die Finanzierung der Kosten des Transformationsfonds zur Modernisierung der Krankenhäuser muss gerecht gestaltet werden. Die Kosten dürfen nicht einfach auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden. Die AOK fordert, dass auch andere Kostenträger wie die Private Krankenversicherung an der Finanzierung des Transformationsfonds beteiligt werden. Falls dies nicht geschieht, behält die AOK sich den Klageweg vor, um Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Insgesamt betont die AOK, dass die Reform des Gesundheitswesens sorgfältig geplant und durchdacht sein muss, um tatsächlich zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu führen und nicht zu neuen Problemen zu führen.

Mehr dazu auf: https://www.aok.de AOK zur KHVVG-Anhörung: Drei Konstruktionsfehler beheben



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