https://www.tichyseinblick.de berichtet:
Der Artikel von Lothar Krimmel kritisiert das Vorhaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), bei der Verteilung der Krankenkassenbeiträge die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 zu berücksichtigen. Krimmel argumentiert, dass diese Idee absurd und unethisch sei, da sie zu Leistungskürzungen für Krankenkassen in Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung führen könnte. Er betont, dass die Wahlbeteiligung nicht direkt mit Gesundheitsausgaben korreliert und dass die Berücksichtigung dieses Kriteriums zu unfairen Ausgleichsmechanismen führen würde.
Krimmel zitiert wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass die Annahmen des BAS über den Zusammenhang zwischen Wahlbeteiligung und Gesundheitsausgaben nicht haltbar sind. Er kritisiert auch die Vorgehensweise des BAS, die als unredlich und interessengeleitet wahrgenommen wird. Die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung würde zu unfairen Verteilungsschlüsseln führen und die Krankenkassen in Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung benachteiligen.
Der Artikel hebt auch hervor, dass die Idee, die Wahlbeteiligung in die Steuerung von Finanzströmen der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, systembedrohlich sei. Es wird die Komplexität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert und die zunehmende staatliche Einflussnahme auf das System thematisiert. Krimmel plädiert dafür, dass das BAS seine Maßnahmen überdenken und sich auf wissenschaftlich fundierte und ethische Grundsätze stützen sollte.
Zusammengefasst argumentiert Krimmel, dass die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung bei der Verteilung der Krankenkassenbeiträge unethisch und systembedrohlich ist und dass das BAS seine Vorgehensweise überdenken sollte, um ein gerechtes und wissenschaftlich fundiertes System zu gewährleisten.
Mehr dazu auf: https://www.tichyseinblick.de Ab 2025 höhere Kassenbeiträge bei niedriger Wahlbeteiligung? – Tichys Einblick