Gesetzliche Krankenversicherung

GKV muss nicht für gynäkologische Lasertherapie zahlen: Gericht bestätigt Entscheidung der Krankenkasse

https://www.rechtslupe.de berichtet:

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem Beschluss vom 22. August 2024 entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss. Geklagt hatte eine im Jahr 1952 geborene Seniorin aus Hannover, die nach den Wechseljahren an einer Trockenheit des Intimbereichs und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr litt. Ihr Frauenarzt empfahl ihr eine Laserbehandlung, um die Kollagen- und Elastinbildung zu verbessern und die Beschwerden dauerhaft zu lindern. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da eine CO2-Laserbehandlung des Intimbereichs keine Kassenleistung ist und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht zugelassen ist.

Die Seniorin argumentierte, dass bei ihr keine andere Behandlung möglich sei und dass zahlreiche Fachartikel die Erfolge der Therapie belegen. Sie war der Auffassung, dass man ihr eine erfolgversprechende Behandlung aufgrund ihres Alters verwehre, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Das LSG bestätigte jedoch die Rechtsauffassung der Krankenkasse, dass eine Laserbehandlung als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zu bewerten ist, die durch den G-BA zugelassen sein muss. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Sinne einer Altersdiskriminierung liegt nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf eine nicht zugelassene Lasertherapie hätten.

Die Entscheidung basiert auf den Vorschriften des SGB V, insbesondere auf § 27 Abs 1 S 1 Nr 1, der den Anspruch auf Krankenbehandlung regelt, und § 12 Abs 1, das die Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorschreibt. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden müssen durch den G-BA zugelassen sein, um von den Krankenkassen abgerechnet zu werden. Da keine Empfehlung des G-BA für die CO2-Laserbehandlung mit Vaginalsonde vorlag, konnte der Anspruch auf Kostenübernahme nicht erfüllt werden.

Mehr dazu auf: https://www.rechtslupe.de Gynäkologische Lasertherapie – oder: Altersdiskriminierung in der Sexualmedizin?

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