https://www.aok.de berichtet:
Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ab 2004 grundlegend verändert. Das Gesetz, das am 14. November 2003 verabschiedet und am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, sah eine Änderung der Finanzierung von Zahnersatzleistungen vor. Zuvor war der Zahnersatz eine Sachleistung mit einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der Versicherten. Mit dem GMG wurde der Leistungsanspruch zu einem befundbezogenen Festzuschuss, bei dem jeder Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz hat. Die regelmäßige Vorsorge spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Zahnersatzzuschusses. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wird der Eintrag im zahnärztlichen Bonusheft verbunden. Dieses Bonusheft dokumentiert die regelmäßige Vorsorge und sichert den Festzuschuss der Krankenkasse. Bei einem lückenlos gefüllten Bonusheft über die letzten fünf Jahre werden 70 Prozent des Festzuschusses übernommen, bei zehn Jahren sogar 75 Prozent. Ohne die regelmäßigen Besuche bei Zahnarzt oder Zahnärztin und den Vermerk im Bonusheft trägt die Kasse nur 60 Prozent der Kosten. Zusätzlich wurde mit dem GMG die private Pflichtversicherung für Zahnersatz ab 2005 eingeführt. Dies bedeutet, dass Versicherte, die nicht über eine private Krankenversicherung verfügen, einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ihrer Einnahmen ab 2006 zahlen müssen, um den Zahnersatz zu finanzieren. Diese Änderungen sollen die Finanzierung des Zahnersatzes sicherstellen und die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung reduzieren.
Mehr dazu auf: https://www.aok.de Knapp 30 Prozent der Thüringer verzichten auf Zahnvorsorge | Presse | AOK PLUS