Gesetzliche Krankenversicherung

Finanzierungslücken belasten die Kranken- und Pflegekassen

https://medecon.ruhr berichtet:

Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2025 umfasst ein Gesamtvolumen von 64,211 Milliarden Euro. Die Vertreterversammlung der KBS, das „Parlament“ des Sozialversicherungsträgers, hat den Haushaltsplan am 20. November 2024 in Bochum beschlossen. Der Haushalt ist wie folgt aufgeteilt: 11,971 Milliarden Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung, 33,112 Milliarden Euro für die Alterssicherungssysteme und 18,103 Milliarden Euro für andere Aufgabenstellungen des Verbundes KBS.

Ein Schwerpunkt der Tagesordnung war die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Kostendruck in der GKV ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gegenüber der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises haben sich deutlich höhere Kostensteigerungen im Jahr 2024 ergeben. Die Finanzierungslücke für das Jahr 2025 muss durch den Zusatzbeitragssatz geschlossen werden, was zu unterjährigen Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes innerhalb der GKV geführt hat.

Die KNAPPSCHAFT, die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, verzeichnete eine Abschmelzung ihrer Finanzreserve in Höhe von insgesamt rund 306 Millionen Euro. Dieses Geld steht nicht mehr zur Verfügung, um dem Anstieg der Ausgaben entgegenzuwirken. Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter, beklagte das Fehlen der angekündigten finanziellen Reformen zur Entlastung der GKV.

Ein ähnliches Bild wie in der GKV zeigt sich auch in der sozialen Pflegeversicherung, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Der Bund hat die pandemiebedingten Mehrausgaben bislang nur teilweise ausgeglichen. Robert Prill betonte, dass die Finanzzusagen des Bundes zur Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und zur vollständigen Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben eingehalten werden müssen, um die Beitragszahlenden zu entlasten.

Zusätzlich informierte die KBS-Geschäftsführung in ihrem Bericht über eine neue Kampagne zur Bewerbung des medizinischen Kompetenznetzes der KNAPPSCHAFT und über die Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat, die durch den Anstieg des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde verursacht wird[1].

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