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Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden ab 2025 angehoben, um den Anstieg der durchschnittlichen Löhne zu berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro pro Jahr) auf 5.512,50 Euro pro Monat (66.150 Euro pro Jahr).
- Rentenversicherung: Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in ganz Deutschland wird auf 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr) erhöht, was eine Steigerung um 500 Euro im Westen und 600 Euro im Osten bedeutet.
- Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt bei 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr).
- Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).
Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte mit hohen Einkommen, da sie höhere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen müssen. Für Selbstständige und Kleinstverdiener können diese Änderungen ebenfalls zu höheren Kosten führen, da sie alleine für ihre Beiträge aufkommen müssen.
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Beschlossen: Sozialversicherungsgrenzen klettern 2025 kräftig | DAS INVESTMENT