https://www.dentons.com berichtet:
Der Artikel berichtet über den Erfolg der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons bei zwei Klagen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV). Die Klagen wurden von dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) erhoben und richteten sich gegen die Schiedsstelle, die die Abrechenbarkeit bestimmter pharmazeutischer Dienstleistungen durch Apotheken geregelt hatte. Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das Ende 2020 in Kraft trat, wurde der Gesetzgeber die Grundlage für die pharmazeutischen Dienstleistungen in § 129 Abs. 5e SGB V verankert. Dies eröffnete Apotheken ein neues Geschäftsfeld. Da GKV-Spitzenverband und DAV die Einzelheiten zu Inhalt und Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen bis Ende Juni 2021 nicht regeln konnten, entschied die Schiedsstelle über die Abrechnungsmodalitäten von insgesamt fünf pharmazeutischen Dienstleistungen. Diese Entscheidung wurde von beiden Seiten beklagt: Der GKV-Spitzenverband wendete sich gegen die Höhe der Vergütungen und die Zulässigkeit einer der fünf festgelegten Dienstleistungen, während die KV die gesamte Schiedsstelle und die Erbringung der pharmazeutischen Dienstleistungen durch die Apotheken verhindern wollte. Das LSG entschied, dass der Schiedsspruch bestehen bleibt und die pharmazeutischen Dienstleistungen weiterhin zu Gunsten der Versicherten zu den bisherigen Konditionen erbracht werden können. Dentons, vertreten durch Dr. Christof Kautzsch und Marcus Roick, unterstützte den DAV erfolgreich in beiden Klageverfahren. Dentons ist eine globale Wirtschaftskanzlei, die in über 80 Ländern mit einer einzigartigen globalen Aufstellung und lokal exzellenten Rechtsberatung unterstützt. Sie engagiert sich für Inklusion und Vielfalt, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit und konzentriert sich auf das, was für ihre Kunden am wichtigsten ist.
Mehr dazu auf: https://www.dentons.com Pharmazeutische Dienstleistungen und Vergütungen bleiben unverändert: Dentons wehrt …