Gesetzliche Krankenversicherung

ePA 2025: Automatische Einführung für alle gesetzlich Versicherten – Niedrige Widerspruchsquote

https://bnn.de berichtet:

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eingerichtet, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Dieses Opt-out-Verfahren wurde durch ein Gesetz der Ampel-Koalition im Dezember 2023 beschlossen. Die ePA dient als zentraler Datenspeicher für alle medizinischen Informationen eines Patienten, einschließlich Befunden, Diagnosen, Medikamenten und Laborwerten. Sie soll es Ärzten und Patienten ermöglichen, alle relevanten Dokumente auf einen Blick zu haben, was die Behandlungsqualität verbessern und Mehrfachuntersuchungen vermeiden kann.

Die Informationskampagne der Krankenkassen hat bereits begonnen, und bisher hat nur ein geringer Anteil der Versicherten Widerspruch eingelegt. Die AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK haben jeweils nur wenige Widersprüche erhalten, wobei die Widerspruchsquote bei allen Kassen deutlich unter den von der Bundesregierung erwarteten 20 Prozent liegt.

Die ePA wird über eine App der Krankenkasse abgerufen und ermöglicht es den Versicherten, Dokumente zu sperren oder zu löschen. Sie soll bei Arztwechseln, Umzügen und in Notfällen helfen, indem Ärzte schnell Informationen zur Krankengeschichte oder zum Medikamentenplan eines Patienten erhalten.

Die deutschlandweite Nutzung der ePA ist ab Anfang März 2025 vorgesehen, nachdem zunächst Tests in zwei Modellregionen (Franken und Hamburg) durchgeführt werden. Datenschützer kritisieren die Widerspruchslösung, da sie die Kontrolle über die eigenen Daten weiter reduziert.

Mehr dazu auf: https://bnn.de Krankenkassen: Wenig Widerspruch gegen E-Patientenakte – Badische Neueste Nachrichten

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