https://www.heise.de berichtet:
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Gesetzlich Versicherte können seit 2021 eine ePA haben, die von den Krankenkassen kostenlos bereitgestellt wird, um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren. Ab 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, außer wenn sie aktiv widersprechen (Opt-out-Prinzip) und private Krankenversicherungen können, aber nicht müssen, eine ePA anbieten[1][3][4].
Die ePA ermöglicht es Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie den Patienten selbst, sicher auf medizinische Daten zuzugreifen und sie auszutauschen. Sie enthält alle relevanten Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztberichte, Laborberichte, Röntgenbilder und Medikationslisten. Durch die zentrale Ablage dieser Dokumente können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungsprozesse beschleunigt werden[1][2][3].
Die ePA wird durch eine mobile Anwendung (App) zugänglich gemacht, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Daten von überall auf der Welt einsehen zu können. Versicherte können selbstständig entscheiden, welche Ärzte oder Praxen die ePA einsehen dürfen und welche Dokumente hinzugefügt werden[1][2].
Die ePA wird auch pseudonymisiert zu Forschungszwecken genutzt, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und unnötige, belastende Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Die ePA ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und soll den Versorgungsalltag für Versicherte und Leistungserbringer vereinfachen und verbessern[3][4].
Mehr dazu auf: https://www.heise.de Elektronische Patientenakte: Was sie Patienten und Ärzte bringt – Heise