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Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte wird ab Januar 2025 eingeführt, wenn diese nicht widersprechen. Diese Akte soll alle Gesundheitsdaten an einem virtuellen Ort speichern und soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Inhalt der ePA: Die Akte wird mit Arzt- und Befundberichten, Medikationslisten und anderen relevanten medizinischen Informationen gefüllt. Versicherte können auch alte Arztbriefe und Befunde einscannen und hochladen.
- Zugriff und Sicherheit: Die Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und verschlüsselt. Versicherte können selbst festlegen, welche Dokumente für wen sichtbar sind, und können Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen.
- Praktische Anwendung: Versicherte können die ePA über eine Smartphone-App der jeweiligen Krankenkasse verwalten. Ärzte befüllen die Akte über ihren Praxis-Computer mit aktuellen Befunden. Die Krankenkassen laden auch Leistungsdaten in die Akte hoch.
- Vorteile: Die ePA bietet Transparenz und eine größere Informiertheit von Patienten. Sie kann Doppeluntersuchungen vermeiden und die Behandlung effektiver, schneller und kostengünstiger durchführen. Im Notfall können Ärzte wichtige Informationen schnell einsehen, um gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden.
- Widerspruchsmöglichkeit: Wer die ePA nicht will, muss bei der Krankenkasse aktiv Widerspruch dagegen einlegen. Es soll auch später möglich sein, eine einmal angelegte Akte wieder löschen zu lassen.
Die Einführung der ePA ist datenschutzkonform und soll die Datensicherheit gewährleisten. Trotz der Vorteile gibt es Kritik, dass die Steuerung der Akte per Smartphone-App ältere oder wenig technikaffine Menschen abschrecken könnte und dass eine aktive Zustimmung der Patienten als Voraussetzung für die elektronische Patientenakte erforderlich wäre.
Mehr dazu auf: Elektronische Patientenakte: Alle Gesundheitsdaten an einem virtuellen Ort – sinnvoll oder riskant?