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Das deutsche Gesundheitswesen soll digitaler werden, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025:
### Einführung der ePA
– **Automatische Anlage**: Ab Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten eine ePA automatisch angelegt, es sei denn, sie widersprechen (Opt-out-Regelung).
– **Modellregionen**: Die ePA wird zunächst in den Modellregionen Franken und Hamburg eingeführt und soll bundesweit ab dem 15. Februar 2025 verfügbar sein.
### Funktionen und Vorteile
– **Zentrales Datenverwaltungssystem**: Die ePA ist ein digitaler Tresor für medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Röntgenbilder und Notfalldaten.
– **Verbesserung der Behandlung**: Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung verbessert werden, indem Zeit für Informationsbeschaffung eingespart wird und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
– **Patientenkontrolle**: Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Daten liegen bei den Patienten. Sie können bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.
### Technische Aspekte
– **Sicherheit**: Die Daten werden in der Telematik-Infrastruktur verschlüsselt gespeichert, um die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
– **Zugriff**: Patienten können ihre ePA über TK-Safe nutzen und selbst persönliche Dokumente laden. Ärzte und Ärztinnen können die ePA nur zugreifen, wenn der Patient nicht widersprochen hat und die notwendigen Daten bereitgestellt hat.
### Umsetzung und Akzeptanz
– **Informationsmaterial**: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen allen Versicherten umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen, um die Akzeptanz zu erhöhen.
– **Befragungsergebnisse**: Eine repräsentative Befragung zeigt, dass 61% der Befragten die Regelung unterstützen, 20% ablehnen und 15% unentschieden sind.
Insgesamt soll die ePA den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die medizinische Versorgung gezielt unterstützen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch die Einführung des e-Rezepts und die zunehmende Nutzung von Video-Sprechstunden weiter vorangetrieben.
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