Private Krankenversicherung

Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland ab Januar 2025

KN-Online berichtet:

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar 2025 in Deutschland eingeführt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern. Hier sind die wichtigsten Punkte zur ePA:

  • Automatische Anlage der ePA:
    • Opt-Out-Regelung: Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt, es sei denn, sie widersprechen. Privatversicherte können ebenfalls eine ePA anbieten, wobei sie ihre Versicherten über die Nutzung informieren müssen.
  • Funktionen und Zugriff:
    • Zugriff auf Gesundheitsdaten: In der ePA werden relevante Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert und können von Heilberuflern ohne explizite Zustimmung des Patienten eingesehen werden, solange dieser nicht widersprochen hat.
    • Zugriffszeitraum: Der Zugriff auf die ePA ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, kann aber durch die Patienten über die ePA-App frühzeitig beendet oder auf einen längeren Zeitraum festgelegt werden.
  • Anwendung und Verwaltung:
    • Verwaltung durch Versicherte: Versicherte können ihre ePA über die ePA-App ihrer Krankenkasse verwalten und Dokumente wie Arztbriefe und Befunde einfügen. Papierdokumente können gescannt oder abfotografiert und in die ePA gespeichert werden.
    • Informationspflicht: Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die Funktionsweise der ePA, die speicherbaren Informationen und die Rechte der Versicherten zu informieren. Ärzte müssen ihre Patienten über die Daten informieren und auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen.
  • Modellregionen und Ausbau:
    • Modellregionen: Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt und ab Anfang März 2025 deutschlandweit nutzbar sein. Später werden weitere Funktionen wie der digitale Medikationsprozess und Laborbefunde hinzukommen.
  • Widerspruchsrecht:
    • Patienten haben das Recht, der Anlage einer ePA zu widersprechen. Dies kann jederzeit erfolgen, und die ePA wird nur dann angelegt, wenn der Patient nicht widerspricht.

Mehr dazu auf: Elektronische Patientenakte in SH: Fragen und Antworten auf einen Blick



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