Private Krankenversicherung

Die Uhr tickt: Steuerlast bis Jahresende mit cleveren Maßnahmen senken


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Der Artikel „Die Uhr tickt: Bis zum Jahresende können Steuerpflichtige mit drei cleveren Maßnahmen ihre Abgabenlast spürbar senken“ bietet drei Strategien, um die Steuerlast zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Höherer Grundfreibetrag
  • Der Bundesrat hat am 22. November dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt, was eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro für Alleinstehende und 360 Euro für Verheiratete vorsieht. Der Grundfreibetrag steigt damit auf 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
  • Der erhöhte Grundfreibetrag wird automatisch in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt und gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024.
2. Gesundheitsausgaben
  • Steuerpflichtige können Aufwendungen für Zahnersatz, Brillen, Medikamente, Arztbesuche und Kuren als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung für 2024 geltend machen.
  • Finanzämter berechnen den zumutbaren Eigenanteil prozentual im Verhältnis zu den Gesamteinkünften und ermitteln diesen einkommensabhängig in drei Tarifstufen. Kinderlose Alleinstehende müssen mindestens fünf Prozent, höchstens sieben Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als zumutbare Belastung selbst tragen.
  • Es ist ratsam, die Gesundheitsausgaben noch im Jahr 2024 optimal zu bündeln und geplante Gesundheitskosten für das Folgejahr vorzuziehen, da der Fiskus die Kosten anerkennt, wenn die Zahlung erfolgt ist, nicht das Rechnungsdatum.
3. Private Krankenkassenbeiträge
  • Privat Krankenversicherte können bis zum 31. Dezember 2024 bis zu drei Jahresbeiträge im Voraus bezahlen. Diese Zahlungen werden als Sonderausgaben akzeptiert und können zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung geleistet werden.
  • Die rechtliche Grundlage dafür ist eine Änderung im Jahressteuergesetz 2019, die es ermöglicht, private Krankenversicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen für bis zu 36 Monate im Voraus abzusetzen.
  • Um eine signifikante Steuerersparnis für das bald zu Ende gehende Veranlagungsjahr zu erzielen, sollten die Zahlungen sicherstellen, dass sie bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Beitragskonto der privaten Krankenversicherung eingehen.

Mehr dazu auf:
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