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Die demografische Entwicklung stellt Deutschland vor zwei große Herausforderungen: die Sozialversicherungssysteme konfrontieren sie mit drängenden Finanzierungsfragen, während der Arbeitsmarkt einem massiven Fachkräftemangel ausgesetzt ist. Diese Themen wurden auf der Klausurtagung 2024 der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Münster diskutiert und in der „Münsteraner Erklärung“ zusammengefasst.
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf der „sozialen Marktwirtschaft“, die das Prinzip der freien Märkte mit dem des sozialen Ausgleichs verbindet. Im dualen Krankenversicherungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) spiegelt sich dieses Konzept nieder. Aufgrund der schwierigen Finanzlage hat die politische Diskussion über eine Neuausrichtung der Sozialversicherungssysteme deutlich an Fahrt gewonnen. Der BZÄK-Vorstand betont, dass die Diskussion von zwei sich diametral gegenüberstehenden Denkrichtungen geprägt ist: einerseits die Forderung nach einer Verstaatlichung der gesamten Gesundheit im Sinne eines einheitlichen Versicherungssystems (Bürgerversicherung), andererseits die Privatisierung von Gesundheitsleistungen, wie z.B. Zahnbehandlungen.
Die Diskussion führt letztlich auf zwei Optionen hinaus: entweder die Einnahmen zu steigern, etwa durch Steuer- und Beitragserhöhungen, oder die Ausgaben zu senken, zum Beispiel mithilfe der Ausgliederung von GKV-Leistungen. Eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems ist für die Zahnmedizin der Zukunft essenziell. Insbesondere mit Blick auf die nahenden Bundestagswahlen gilt es, entsprechende Überlegungen anzustellen und sich in enger Abstimmung mit anderen relevanten Berufsorganisationen zu positionieren.
Die Münsteraner Erklärung zählt auf, mit welchen Fragestellungen sich mögliche Lösungsansätze auseinandersetzen sollten. Dazu gehören die Frage nach einer Erhöhung des Steuerzuschusses zur GKV-Finanzierung, die Einführung anderer Steuerungselemente wie BEMA-Zuschüsse oder Kontaktpauschalen, Konzepte zur (Teil-)Ausgliederung der Zahnmedizin aus der GKV und die Einführung einer pauschalen Selbstbeteiligung.
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