https://www.gegen-hartz.de berichtet:
Der Artikel behandelt die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2024 (Az.: B 1 KR 7/23 R) über die Übernahme von Fahrtkosten während einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Kläger, ein Arbeitnehmer, der nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren wollte, beantragte die Erstattung der ihm während dieser Zeit entstandenen Fahrtkosten.
Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Krankengeld: Keine Fahrtkostenerstattung durch Krankenkasse – Urteil – Gegen Hartz IV