Gesetzliche Krankenversicherung

Blankoverordnung in der Physiotherapie: Neue Regelung ab November 2024

https://www.ifk.de berichtet:

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie wird ab dem 1. November 2024 Teil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Neuerung ermöglicht Physiotherapeuten, bei bestimmten Diagnosen wie Erkrankungen im Schultergelenk, die Auswahl der Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst zu bestimmen. Die Blankoverordnung gilt nicht für alle Indikationen in der Physiotherapie, sondern nur für rund 100 Diagnosen, die sich auf Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden und Frakturen konzentrieren[1][2][3].

Für die Ausstellung der Blankoverordnung wird kein neues Verordnungsformular eingeführt. Stattdessen trägt der Arzt oder die Ärztin auf der bestehenden Heilmittelverordnung Muster 13 den Text „BLANKOVERORDNUNG“ in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ ein. Die Felder „Behandlungseinheiten“ und „Therapiefrequenz“ bleiben frei[1].

Die Blankoverordnung wird von den Vertragspartnern als eine Möglichkeit zur individuellen und bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten gesehen. Sie ermöglicht Therapeutinnen und Therapeuten, auf die aktuellen Symptome und Bedürfnisse der Versicherten zu reagieren und je Behandlungseinheit zu entscheiden, welche therapeutische Maßnahme in welcher Intensität anzuwenden ist[2][3].

In den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wurde die Blankoverordnung bereits zum 1. November 2024 umgesetzt. Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden die Regelung zum 1. Januar 2025 übernehmen, wobei Thüringen nur für die Diagnosen nach § 125 a SGB V gilt. Berlin hat eine Übernahme angekündigt, aber keinen genauen Termin festgelegt. Niedersachsen und Sachsen sollen die Regelungen vorerst nicht übernehmen[4].

Der IFK befindet sich weiterhin in stetigem Austausch mit den entsprechenden Behörden und wird über Neuerungen informieren. Informationen über die entsprechenden Beihilfesätze und die Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse sind im internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite verfügbar[4].

Mehr dazu auf: https://www.ifk.de Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der … – IFK

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.

verticus Finanzmanagement AG
Ihr verticus Partner:

verticus Finanzmanagement AG

Daimlerstraße 30
50170 Kerpen
00492273 591 40 00
website@verticus.de

Ihr Weg zu uns:

Email
website
facebook
Telefon
APP
To top