Private Krankenversicherung

BGH Urteil: Wann private Krankenversicherungen für teure Klinikrechnungen aufkommen müssen

https://www.versicherungsbote.de berichtet:

Ein Versicherter ließ sich in einer teuren Privatklinik behandeln und reichte die Behandlungskosten zur Erstattung bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Der Versicherer verweigerte die vollständige Kostenübernahme, da die Behandlungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stünden. Der Versicherte klagte daraufhin auf vollständige Erstattung der Behandlungskosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 12. März 2003, dass die private Krankenversicherung grundsätzlich auch dann zur Erstattung verpflichtet ist, wenn eine Behandlung in einer teureren Privatklinik stattfindet. Der BGH betonte, dass die Versicherung verpflichtet ist, die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung zu übernehmen, auch wenn diese in einer Privatklinik erfolgt und die Kosten über denen eines öffentlichen Krankenhauses liegen. Trotz dieser klaren Vorgabe bleibt offen, wie genau die Angemessenheit der Kosten in der Praxis zu bewerten ist, was zu variierenden Erstattungsentscheidungen führen kann.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsbote.de BGH-Urteil: Wann private Krankenversicherungen für teure Klinikrechnungen aufkommen müssen



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