https://www.aerztezeitung.de berichtet:
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger keine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt haben sollten. Stattdessen müssen die Jobcenter diese Personen dazu beraten, in den Basistarif zu wechseln. Bis eine solche Beratung erfolgt ist und danach die Möglichkeit zu einem Tarifwechsel bestand, muss das Jobcenter die Kosten anfallender Selbstbehalte bei notwendigen Behandlungen übernehmen. Diese Entscheidung wurde durch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigt, das eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen hat.
Eine Frau aus dem Raum München, die mit einem Selbstbehaltstarif privat krankenversichert war, konnte anfallende Eigenanteile nicht tragen. Sie reichte daher mehrere Zahnarztrechnungen und Heil- und Kostenpläne ein, die ihr Krankenversicherer nicht vollständig erstattet hatte. Das Jobcenter lehnte in allen Fällen eine Kostenübernahme ab. Nach der Entscheidung des LSG muss das Jobcenter die anfallende Selbstbeteiligung einer notwendigen Behandlung als „besonderen Bedarf“ übernehmen, solange eine solche Beratung unterblieben ist.
Das LSG bestätigte, dass sich mit der Einführung des PKV-Basistarifs die Frage des Selbstbehalts im Grundsatz erledigt hat. Allerdings kann von den Leistungsempfängern nicht erwartet werden, dass sie einen entsprechenden Wechsel aus eigener Initiative vornehmen. Die Jobcenter müssen entsprechend beraten und darauf hinweisen, dass sie die Kosten auch dann übernehmen werden, wenn die Beiträge dann höher ausfallen als bislang in einem Tarif mit Selbstbehalt.
Generell gelten die Kosten nicht mehr als „unabweisbar“, soweit ein Arzt oder Zahnarzt einen Gebührensatz über der jeweils versicherten Höhe abrechnet. Der Versicherten sei es zumutbar gewesen, eine entsprechende Abrechnung zu vereinbaren, befand das LSG. Dies übersteigende Kosten müsse das Jobcenter daher nicht tragen. Die Klägerin habe keine Fragen oder Argumente vorgebracht, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnten. Die Entscheidung des LSG wurde durch das BSG bestätigt, indem es die Revision abwies.
Mehr dazu auf: https://www.aerztezeitung.de Jobcenter müssen Bürgergeldempfängern raten, zum Basistarif zu wechseln – Ärzte Zeitung