https://www.versicherungsbote.de berichtet:
Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 sind im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 veröffentlicht worden. Diese Werte werden in der Regel vom Bundeskabinett für das kommende Jahr durchgewunken.
Jahresarbeitsentgeltgrenze und Versicherungspflichtgrenze:
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro, was einer monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 6.150 Euro entspricht. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.
Beitragsbemessungsgrenzen:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro pro Monat, was einer jährlichen Grenze von 66.150 Euro entspricht.
- Rentenversicherung: Ab 2025 gilt bundeseinheitlich eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr) für beide alten und neuen Bundesländer. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze von 9.300 Euro (alten Ländern) bzw. 9.200 Euro (neuen Ländern) auf 9.900 Euro pro Monat.
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung:
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2025 beträgt vorläufig 50.493 Euro pro Jahr, im Vergleich zu 45.358 Euro im Jahr 2023.
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Bundeskabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 – Politik – Versicherungsbote.de