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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr oder 5.512,50 Euro pro Monat erhöht, was einem Anstieg von über 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Erhöhung hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in Deutschland, da die BBG bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Über diese Grenze hinausgehende Bruttolöhne und -gehälter werden zur Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Der höchste Beitragssprung in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt bei 0,8 Prozentpunkten, sodass der Beitragssatz auf 2,5 Prozent steigt. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Versicherte ohne Kinder zahlen zudem den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent, was einen Gesamtbeitrag von 4,2 Prozent ergibt.
Für hochqualifizierte Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu den erhöhten Beiträgen auch die höheren Beitragssätze zahlen müssen. Ein hoch qualifizierter Arbeitnehmer könnte ab 2025 einen Beitrag in Höhe von 943 Euro pro Monat allein für die Krankenversicherung in der GKV zahlen. Dazu kommen 232 Euro monatlich für die SPV, wenn der Versicherte kinderlos ist. Dies ergibt zusammen 1.175 Euro im Monat, eine Mehrbelastung von 124 Euro gegenüber 2024.
Auch Durchschnittsverdiener werden von den Erhöhungen betroffen. Das Durchschnittseinkommen liegt gemäß den Rechengrößen 2025 bei 4.208 Euro brutto im Monat. Der GKV-Beitrag steigt auf monatlich 720 Euro (+16,9 %), dazu kommen bis zu 177 Euro für die Pflegeversicherung. In Summe sind das monatlich 897 Euro, was einer Mehrbelastung von 130 Euro im Monat oder 1.560 Euro pro Jahr entspricht.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht. Die monatliche BBG steigt ab dem 1. Januar 2025 von 7.550 Euro auf 8.050 Euro, was im Jahr 96.600 Euro statt bisher 90.600 Euro entspricht. Wer über dieser Grenze verdient, muss im kommenden Jahr 558 Euro mehr an gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen zahlen.
Zusätzlich steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 69.300 auf 73.800 Euro jährlich. Ab diesem Gehalt sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV und können in die PKV wechseln. Diese Grenze ist höher als die BBG in der Krankenversicherung (66.150 Euro) und wurde 2003 voneinander abgekoppelt, um die Wahlfreiheit der Versicherten zu einschränken.
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