https://www.kv-rlp.de berichtet:
Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt die Voraussetzungen für die Versorgung mit medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen. Hierzu zählt, dass vor der ersten Verordnung eines Cannabisarzneimittels sowie bei einem Produktwechsel eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse notwendig ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jedoch beschlossen, dass bestimmte Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen die Genehmigungsvorbehalte der Krankenkasse entfallen lassen.
Mehr dazu auf: https://www.kv-rlp.de Arzneimittel-Richtline: Genehmigungsvorbehalt für Cannabisarzneimittel neu geregelt