Gesetzliche Krankenversicherung

Anhebung des Durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2025

https://www.der-paritaetische.de berichtet:

Für das Jahr 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung offiziell um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit mit einwöchiger Verspätung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss dazu wurde nach der letzten Sitzung des Kabinetts am vergangenen Mittwoch getroffen, nachdem der entlassene Finanzminister Christian Lindner (FDP) seine Blockade gegen die gesetzlich vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen aufgegeben hatte.

Die einzelnen Krankenkassen müssen ihre Mitglieder rechtzeitig über eine beabsichtigte Erhöhung des Zusatzbeitrages und das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht informieren. Dies muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats geschehen, für den der Zusatzbeitrag erhöht wird. Falls der erhöhte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (2025: 2,5 Prozent) übersteigt, müssen die Mitglieder auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln können.

Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bedeutet, dass Versicherte mit einem Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat etwa 12 Euro weniger netto zahlen müssen, während der Arbeitgebende bzw. die Rentenversicherung die anderen 12 Euro übernehmen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird von 62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat) auf 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro im Monat) erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat) auf 73.800 Euro im Jahr (6.150 Euro im Monat).

Diese Änderungen sollen die finanziellen Bedürfnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung besser abdecken, um die gesundheitliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die offizielle Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2025 ist der Fachinformation als Anlage beigefügt.

Mehr dazu auf: https://www.der-paritaetische.de Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der Gesetzlichen …

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