https://www.bundestag.de berichtet:
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine Kleine Anfrage (20/12705) gestellt, um die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ausländische Bürgergeldbezieher zu ermitteln. Diese Leistungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Flüchtlinge vorgesehen, während das Bürgergeld grundsätzlich für Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland gedacht ist. Eine Ausnahme bildet die Ukraine-Flüchtlinge, denen ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Die Abgeordneten fragen bei der Bundesregierung nach, wie hoch die GKV-Ausgaben für ausländische Bürgergeldbezieher oder Empfänger von Sozialleistungen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach dem SGB II in den Jahren 2014 bis 2023 waren.
Mehr dazu auf: https://www.bundestag.de Krankenversicherung für ausländische Bürgergeldbezieher – Deutscher Bundestag