Private Krankenversicherung

2025: Wichtige Änderungen für Gutverdiener

https://www.fondsprofessionell.de berichtet:

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung werden zum 1. Januar 2025 sprunghaft angehoben. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

– **Renten- und Arbeitslosenversicherung**: Die BBG steigt bundeseinheitlich auf 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr) im Westen und Osten Deutschlands. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt über dieser Grenze liegt, nicht weiter zur Sozialversicherung beitragen müssen.

– **Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung**: Die BBG steigt auf 5.512,50 Euro pro Monat (66.150 Euro pro Jahr). Diese Grenze gilt bundeseinheitlich und bestimmt, ab welchem Einkommen der Beitrag nicht mehr weiter steigt.

– **Versicherungspflichtgrenze**: Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 6.150 Euro pro Monat (73.800 Euro pro Jahr). Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt diese Grenze überschreitet, von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die private Krankenversicherung wechseln können.

Diese Änderungen wirken sich vor allem auf Gutverdiener aus, da sie höhere Beiträge zahlen müssen. Die Anhebung der BBG soll jedoch auch dazu dienen, dass Besserverdienende relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligt werden.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer bis zu 8,0 Prozent der jeweils aktuellen BBG (bundeseinheitlich 8.050 Euro) steuerfrei und 4,0 Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen (Entgeltumwandlung). Der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag steigt 2025 um 40 Euro auf 644 Euro im Monat und um 20 Euro auf 322 Euro.

Die neuen Werte sind unter Vorbehalt und werden voraussichtlich im Oktober von der Bundesregierung beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist noch nötig, was jedoch als Formsache gilt.

Mehr dazu auf: https://www.fondsprofessionell.de Was der Anstieg der BBG für Betriebsrenten und die PKV bedeutet – FONDS professionell



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